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Alt 22.07.2004, 09:45   #5
m@rio
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Beiträge: 711


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Zitat:
Original geschrieben von zed
die domainvergabe richtet sich in erster linie einfach nach der "first come, first serve" regel.
Stimmt solange der Name nicht markenrechtlich geschützt ist oder Verwechslungsgefahr mit einem markenrechtlich geschützten Namen besteht. In dem Fall kann der Inhaber der Marke die "Herausgabe" der Domain fordern.
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