Zitat:
Original geschrieben von zed
die domainvergabe richtet sich in erster linie einfach nach der "first come, first serve" regel.
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Stimmt solange der Name nicht markenrechtlich geschützt ist oder Verwechslungsgefahr mit einem markenrechtlich geschützten Namen besteht. In dem Fall kann der Inhaber der Marke die "Herausgabe" der Domain fordern.