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Alt 20.07.2004, 00:24   #14
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von jayjay
jop, da kenn ich mich schon aus
ausserdem bin ich kein rechtsanwalt

allerdings ist strafrecht halt nicht gleich einen paragraphen lesen ... und der §111 abs.1 verlangt, dass die publizität, die eben die "üble nachrede" verlangt "persönlich" erfolgen muss (also direktes hören, sehen usw. - das verlangt zumindest bertel/innsbrucker lehre) und vor mindestens 3 personen (publizität). - im internet also nicht gegeben.

und abs.2. ein druckwerk/rundfunk ist das internet ja alles auch nicht. "auf sonstige weise" (wäre wohl internet) halte ich auch für unpräzise, weil beispielsweise bei einem nicknamen (und auf das bezog sich meine frage ja eigentlich) ja der direkte bezug fehlt. obwohl vielleicht einige leute mit dem nickname den richtigen namen/die richtige person assozieren.
bei einer direkten namensbezeichnung ist die sache klar...
alles schön und gut, nur was zählt das alles, wenn z.b. solche verbalinjurien über einen .tv server gepostet werden?
wie will da die ö-justiz jemals durchgreifen?
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pssst

tanj


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