Zitat:
Original geschrieben von maXTC
wenn man etwas beweisen kann, ist vieles strafrechtlich relevant...
aber bevor ich jemand anwamse, weil er arschloch zu mir gesagt (gepostet) hat, geb' ich mir die rostige...
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arschloch
ansonsten

ausser ich trete den wahrheitsbeweis an
ungeachtet dessen ist das i-net ein konstrukt übernationaler struktur und als solches von einem einzelstaat verfassungsmäßig gar nicht fassbar.