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Alt 19.07.2004, 23:49   #9
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von maXTC
wenn man etwas beweisen kann, ist vieles strafrechtlich relevant...

aber bevor ich jemand anwamse, weil er arschloch zu mir gesagt (gepostet) hat, geb' ich mir die rostige...
arschloch


ansonsten
ausser ich trete den wahrheitsbeweis an



ungeachtet dessen ist das i-net ein konstrukt übernationaler struktur und als solches von einem einzelstaat verfassungsmäßig gar nicht fassbar.
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pssst

tanj


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