würde mich mal interessieren obs eigentlich strafrechtlich relevant ist, wenn beispielsweise ein chatter/poster/... einen anderen als "arschloch" oder ähnliches bezeichnet. zb. hier als beleidigung oder gegebenenfalls als üble nachrede.
rein formal betrachtet wär ja eigentlich alles gegeben: beleidigung an sich, die notwendige publizität usw. - der "beleidigte" müsste das ganze also nur anzeigen, da es sich dabei ja um kein offizialdelikt handelt.
hab das gerade heute mit einem kollegen diskutiert - wir haben aber beide nichts dazu gefunden
