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Alt 19.07.2004, 21:52   #1
jayjay
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Beiträge: 1.271


Standard Internet/Foren/Chat usw. - Strafrechtliche Relevanz?

würde mich mal interessieren obs eigentlich strafrechtlich relevant ist, wenn beispielsweise ein chatter/poster/... einen anderen als "arschloch" oder ähnliches bezeichnet. zb. hier als beleidigung oder gegebenenfalls als üble nachrede.

rein formal betrachtet wär ja eigentlich alles gegeben: beleidigung an sich, die notwendige publizität usw. - der "beleidigte" müsste das ganze also nur anzeigen, da es sich dabei ja um kein offizialdelikt handelt.

hab das gerade heute mit einem kollegen diskutiert - wir haben aber beide nichts dazu gefunden
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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