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Alt 14.07.2004, 19:49   #2
Cindy
Senatorin
 
Registriert seit: 27.12.1999
Beiträge: 1.028


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mitzubringende Dokumente:

* Taufschein (vergebührt) im Original
* Meldezettel im Original
* Lichtbildausweis

Hinweis: Der Kirchenaustritt wird in der Regel von der zuständigen Behörde auf dem Originaltaufschein mit Stempel und Datum vermerkt und der Taufpfarre mitgeteilt. Sollten Sie keinen Taufschein mehr besitzen, können Sie dennoch austreten, Ihr Austritt wird dann von der Behörde protokolliert.


http://www.help.gv.at/Content.Node/82/Seite.820003.html
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Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft
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Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung
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If you can\'t dazzle \'em with brilliance, baffle \'em with bullshit.
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