12.07.2004, 21:19
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#3
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Inventar
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vielleicht hilft dir das weiter...
Zitat:
Gesetzliche Regelung in Österreich:
Was eine Waffe überhaupt ist wird im österreichischen Waffengesetz hierdurch definiert:
Artikel I
Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 - WaffG)
1. Abschnitt Begriffsbestimmungen Waffen
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch
unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen
verwendet zu werden.
Da aber Airsoftwaffen keinen Falls dazu da sind um Menschen und Tiere zu verletzen sind sie von diesem Gesetz ausgenommen, jedoch würde das folgende zutreffen:
Schusswaffen
§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper(Geschosse)
durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können.
durch die Regelung das Airsoftwaffen aber Spielzeuge sind ist es möglich in Österreich diese frei zu erwerben, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist. Ausgenommen sind die vereinzelt anzutreffenden 5.5mm Airsoftpistolen, welche Aufgrund der schwachen Energie die eine Kugel aufweist, ab 14 erhältlich sind.
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A.C.A.B.
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