"Ausgenommen eine und mehrere Kinderin sowie ein und mehrere Kinder (mit und ohne Stützräder), eine Radfahrerin, mehrere Radfahrerinnen, ein und mehrere Radfahrer sowie eine und mehrere Pensionisteninnen und ein und mehrere Pensionisten (mit und ohne Rollstuhl sowie mit Gehbockerl)"
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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