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Alt 30.06.2004, 16:14   #43
jjjanezic
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Hallo,

als jemand, der sich mit dem Thema Luftfahrtrecht (auch beruflich) sehr intensiv auseinandersetzt möchte ich ganz kurz zur Frage der Zulässigkeit des Wolken-Segelfluges etwas sagen - ohne hier auf die Sinnhaftigkeit der einzelnen Vorschriften eingehen zu wollen:

1. Wolkensegelflug ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

- nur in Cu und Cb(!)-Bewölkung
- mit angelegtem gebrauchsfertigem Fallscirm (alle Insassen)
- nur im Sichtbereich des Startleiters und bei ständigem Funkkontakt mit diesem (also keine Pseudo-IFR-Überlandflüge!)
- nur wenn keine Zusammenstoßgefahr besteht und der Startleiter zugestimmt hat. Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn kein anderes Segelflugzeug sich in der betreffenden Wolke befindet
- nur im unkontrollierten Luftraum (also G und F, wobei letzterer in Österreich nicht (mehr) existiert)
- nicht innerhalb geschlossener Wolkendecken

2. Berechtigung

Neben der Grundberechtigung für Segelflug benötigt der Pilot noch die Wolkenflugberechtigung. Diese ist aufgrund einer praktischen und theoretischen Prüfung zu erteilen.

3. Ausrüstung

Neben der "normalen" Ausrüstung müssen für WSF zgelassene Flugzeuge folgende Zusatzausrüstung haben:

- eine UKW-Sende-Empfangsanlage mit ausreichender Stromversorgung
- einen Kondensations- und Vereisungsschutz für die Fahrtmessanlage
- ein Fein-Grob-Höhenmesser anstelle des oder zusätzlich zum "normalen" Höhenmesser
- ein elektrischer Wendezeiger mit Scheinlot
- ein Variometer
- ein Magnetkompass
- Uhr mit Stunden, Minuten und Sekundenanzeige

Wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, kein Problem.

Meiner Meinung nach ist durch diese Bestimmungen ohnehin eine Gefährdung anderer Luftraumnutzer minimiert.

Meine Ausführungen beziehen sich naturgemäß auf österreichisches Recht.
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Joachim
member of www.a320flightdeck.com
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