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Alt 29.06.2004, 09:05   #3
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wenn der versandhändler in AT eine niederlassung hat müßte er bei versand an AT-adressen eigentlich die mehrwehrtsteuer in der für AT gültigen höhe an das AT-finanzamt abführen (amazon macht das zum beispiel) ...

wenn er nur eine niederlassung in DE hat, dann führt er die mehrwertsteuer in der für DE gültigen höhe an das DE-finanzamt ab ...

ist übrigens eine EU-regelung ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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