wenn der versandhändler in AT eine niederlassung hat müßte er bei versand an AT-adressen eigentlich die mehrwehrtsteuer in der für AT gültigen höhe an das AT-finanzamt abführen (amazon macht das zum beispiel) ...
wenn er nur eine niederlassung in DE hat, dann führt er die mehrwertsteuer in der für DE gültigen höhe an das DE-finanzamt ab ...
ist übrigens eine EU-regelung ...
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Praktizierender Eristiker
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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