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Alt 28.06.2004, 12:13   #40
WA5
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Zitat:
Original geschrieben von R@isl
das ist aber strafbar!
denn du hast kein recht fremdes eigentum zu berühren,verwahren,etc.
Also das mit der Radkrall ist glaube ich kein Problem, da dieses Fahrzeug ja widerrechtlich auf deinem Grund und Boden abgestellt wurde ! Und durch die Kralle stellst du sicher dass sich der FzgBesitzer bei dir meldet, und wennst will kassierst auch noch, bsp Vermietung, Aufbewahrung etc !
Wichtig wäre das mit der Digicam dokumentieren, um etwaigen Beschädigungsvorwürfen aus dem Weg zu gehen !

Oder du kaufst dir einen Panzer und stellst ihn einfach drauf !
Auto ? Welches Auto, ich habe keines gesehen

mfg
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