Zitat:
Original geschrieben von R@isl
das ist aber strafbar!
denn du hast kein recht fremdes eigentum zu berühren,verwahren,etc.
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Also das mit der Radkrall ist glaube ich kein Problem, da dieses Fahrzeug ja widerrechtlich auf deinem Grund und Boden abgestellt wurde ! Und durch die Kralle stellst du sicher dass sich der FzgBesitzer bei dir meldet, und wennst will kassierst auch noch, bsp Vermietung, Aufbewahrung etc !
Wichtig wäre das mit der Digicam dokumentieren, um etwaigen Beschädigungsvorwürfen aus dem Weg zu gehen !
Oder du kaufst dir einen Panzer und stellst ihn einfach drauf !

Auto ? Welches Auto, ich habe keines gesehen
mfg
