Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 25.06.2004, 18:10   #1
R@isl
gesperrt
 
Registriert seit: 11.05.2004
Beiträge: 205


Standard Werbeblocker für Fernsehprogramme zulässig

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Streit zwischen dem Privatsender RTL und der TC Unterhaltungselektronik AG, die solche Vorschaltgeräte produziert und vertreibt. Damit kann - sobald im gewählten Programm Werbung erscheint - auf einen werbungsfreien Kanal umgeschaltet und nach Ende des Werbeblocks zurückgeschaltet werden. RTL sah darin ein wettbewerbswidriges Verhalten. Dem folgte der BGH nicht.

Der Vertrieb des Werbeblockers erschwere zwar die geschäftliche Tätigkeit des durch Werbung finanzierten Fernsehens, bedrohe es aber nicht existentiell. Werbeblocker können an TV-Geräte oder Videorecorder angeschlossen werden.


na da freue ich mich schon auf die neue art der werbung die dann auf uns eindonert.
sicher splitscreen,links film ;rechts werbung,linker kanal ;film rechter werbung.
R@isl ist offline   Mit Zitat antworten