Hi alle,
Klarstellung: die folgenden Zeilen sollen ausdrücklich niemanden zu widerrechtlichem Verhalten laut §§... verleiten!
Mein Schlüsselzitat war:
Zitat:
WENN ich tatsächlich im Besitz der CD#4 bin UND jetzt FS2004NoCD verwende, handle ich tatsächlich gegen die Rechtslage?
|
Das eigentlich ganz Einfache an der Causa ist der Begriff RECHTSLAGE:
Rechtslage kann sich im optimalsten Fall eindeutig durch wenige §§ beschreiben lassen.
Die Erfahrung zeigt aber immer mehr, das solitäre §§-Zitierungen NICHT dem GESAMT-Bild der Rechtslage - selbige Gott und einsichtiger Richter sei Dank oft ident mit dem "Gesunden Menschenverstand" - entsprechen.
Die seitens der "Solitär-§§-Zitierer" freudig ausgeübte Macht beruht überwiegend auf der Unwissenheit derer, auf die Zwang ausgeübt werden soll!
Generationen von Rechtsanwälten leben von diesen Gesetzes-"Unschärfen" und natürlich auch die Richter, wenn nicht eine außergerichtliche Einigung erreicht wird.
Klartext: Ein Unternehmen, das einen
ohnedies CD-Besitzerwegen Verwendung einer "Laufwerks-bereinigten" Teilsoftware OHNE JEDE SCHADENSFOLGEN - im Gegenteil, erspart das ja MS den Ersatz einer nicht mehr lauffähigen CD - einen Prozess anhängen würde, könnte sich sogar ein Strafverfahren wegen "Fahrlässiger Inanspruchnahme eines Gerichtes" und/oder "Böswilliger Behinderung des Ordentlichen Rechtsbetriebes" einhandeln.
Vom (weiteren?)Image-Verlust durch einen Bagatellewert-Unterlassungsklage abgesehen.
Hi LeComte:
Zitat:
Ich hab aber die Software ganz legal gekauft - und der Richter, der von dieser Situation ausgehend, mir etwas anhaben will, ist noch nicht geboren.
|
Völlig klar und ich gehe noch weiter:
Einen Richter, der so ******(Sternchen von mir)ist, sich da überhaupt involvieren zu lassen, kann es mangels Studiums-Abschlussfähigkeit gar nicht geben.

Vermute ich mal optimistisch
Hi Jens;
Zitat:
Darüber hinaus bezweifel ich, dass irgendein Laufwerk schon kaputt gegangen ist, weil CD4 benutzt wird.
|
Ich liebe Optimisten! Na, da werden die der NoCD-Verwender eben noch länger leben
Zitat:
.....Man kann ihn also problemlos stehlen." Dieser Hinweis ist noch lange nicht verboten. Wenn mein Gegenüber daraufhinin den Porsche einsteigt, damit wegfährt und ihn deshalb stiehlt, dann ist das illegal, aber das ist sein Problem und nicht meins.
|
Unterhalte Dich darüber mal mit einem Rechtsgelehrten, Du wirst Dich wundern! Stichworte: Beihilfe zu einer strafbaren Handlung etc.etc. insbesondere
Geleisterter Vorschub zu einer....
Wir stehen alle mit einem Fuß im Gefängnis, wenn es streng nach solitären §§ geht!
Mit dem anderen im Grab. Und mit dem dritten tragen wir das Geld zum Finanzamt,

Nebenbei: Die echten Cracker lachen sich ohnedies einen Ast, wenn sie das lesen. DIE haben nämlich die FS9CD#4 ohndies nicht in ihren Besitz. Im Unterschied zu uns Angsthasen. Me and my Pooca Harvey.
Grüße, Rudy