Zitat:
Original geschrieben von Dr. Duke
Habe da Heute mit einem Händler Diskutiert. Er sagte das sich die Gewährleistung des Herstellers auf das Herstellerdatum bezieht und nicht auf´s Verkaufsdatum. Also wenn ich zb. eine Festplatte nach einem Jahr Lager kaufe, nur weil das Ding schon so lange im Lager war, verliere ich dadurch ein Jahr von dieser Gewährleistung. Das ganze ist schon ziemlich kompliziert geworden. Langsam versteht da wohl niemand mehr was Sache ist. Da wäre mal eine Anfrage beim Konsumentenschutz von Nöten.
Mfg
Dr.Duke
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just bull-shit.
im ersten halben jahr nach kauf haftet der händler dem endkunden gegenüber...