Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 22.06.2004, 12:39   #10
jayjay
Elite
 
Benutzerbild von jayjay
 
Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271


Standard

Zitat:
Original geschrieben von pc.net
wenn er sich nicht rührt oder du den verkäufer als nicht (mehr) vertrauenswürdig erachtest, dann tritt doch gemäß konsumentenschutzgesetz (vertragsabschlüsse im fernabsatz) vom kaufvertrag zurück ...

Konsumentenschutzgesetz:du kannst übrigens auch schon VOR zustellung zurücktreten ...
ich hab auch schon an sowas gedacht ... hm.
bin mir nur eben nicht sicher, wie das bei ebay ist. immerhin muss der verkäufer dann ja trotzdem an ebay gebühren zahlen - oder nicht?

aber 14-tägiges rückgaberecht steht zb. sogar in den abgb des verkäufers. also von dem her...
____________________________________
"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

jayjay ist offline   Mit Zitat antworten