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Alt 30.03.2001, 11:38   #5
alfora
Inventar
 
Registriert seit: 23.02.2001
Beiträge: 2.954


Standard Freeware, Shareware, Public Domain, GPL

Das Copyright muss Du immer beachten, außer der Autor hat es explizit erweitert.

Freeware: die Software ist gratis und darf nicht verkauft werden (ausgenommen Kosten für Medium oder Versand). Sie darf normalerweise nur unverändert weitergegeben werden (oder auch gar nicht). Beispiel: Innsbruck-Scenery von Stefan; er erlaubt z.B. unveränderte Kopien aber keine Uploads auf andere Server

Shareware: moralische Verpflichtung, einen Beitrag zu bezahlen; ev. eingeschränkte Funktionalität, Zeitlimit, o.ä. bei Nichtbezahlen (dann ist's eher Crippleware). Software darf im Normalfall unverändert weitergegeben werden. Beispiel: FSTraffic; funktioniert unregistriert 15min. lang normal

Public Domain: die Software ist öffentliches Eigentum und darf damit von jedem ohne Einschränkung verwendet werden. Das hat nicht mit der Bezahlung zu tun. Jeder darf das Programm verändern und sogar verkaufen! Beispiel: (ein paar Flugzeugmodelle hab ich schon mit dieser Lizenz gesehen, bin mir aber nicht sicher ob die Autoren das wirklich so gemeint haben weil die Angaben ziemlich widersprüchlich waren)

GPL: Abkürzung für GNU Public License, ein Lizenzmodell bekannt aus der UNIX-Welt. Wird für freie Software verwendet. Dabei bestimmt man als Autor in der Lizenz, dass niemand diese Lizenz einschränken darf. Die Software wird inklusive Sourcen verbreitet die auch verändert werden dürfen/sollen aber nur unter der Vorraussetzung, dass das Endprodukt auch wieder inklusive Sourcen hergegeben werden und veränderbar sein muss. (Infos und viele Beispiele auf www.fsf.org)

(Es gibt noch eine Unzahl anderer sog. Open Source-Lizenzmodelle mit unterschiedlichen Rechten.)

Die GPL wäre wahrscheinlich ein sehr attraktives Modell für Flugzeuge oder Sceneries. Zum Beispiel könnte jemand ein toll designtes Flugzeug inkl. Sourcen anbieten und jemand anderer verbessert dann die Flugeigenschaften. Bei "normaler" Freeware dürfte man das neue .air-file nicht gemeinsam mit dem Originalflugzeug verpacken und neu verbreiten.

In Deinem speziellen Fall solltest Du die Bemalung extra anbieten. Wenn das nicht möglich ist dann wird's schwieriger. Freeware alleine bedeutet nicht, dass Du das Flugzeug verändern und verbreiten darfst. Du kannst aber Deine Bemalung dem Originalautor schicken damit dieser eine neue Version zusammenbastelt oder ihn/sie fragen, ob die Lizenz gelockert werden kann.

Ich glaube aber nicht, dass irgendwer Dich bei Nichtbeachtung verklagen wird. Du solltest aber trotzdem nachweisen können, dass Du alles mögliche getan hast, um den Originalautor zu erreichen.
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Alex

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