In diesem Fall handelt es sich ganz klar um eine "Veröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Material", soweit muss man das Urteil (400€ Strafe) also auch akzeptieren.
Aber in den Medien wird sehr gern von illegalem Download gesprochen, aber der ist in Österreich keineswegs illegal, denn "jedermann darf Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen".
und basta
"jedermann"

, ok, gilt eigentlich nur für männer