Morgen Robert!
Die 2.Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (2.DVO LuftBO) regelt die Dienst - und Ruhezeiten der Cockpitbesatzungen.
Wo Christian H. die 9 Stunden her hat, weiß ich nicht. Wenn ich in die 2.DVO gucke, interpretiere ich es so:
Nehmen wir an, Du hattest in den letzten 7 Tagen genug frei. Dann kann deine Flugdienstzeit von 10 auf 14 Stunden erhöht werden.
Allerdings musst Du deine Flugdienstzeit um 2 Stunden reduzieren, wenn dein Flug 4 oder mehr Stunden zwischen 0100 Uhr und 0700 Ortszeit des Startflughafens stattfindet. D.h., dass Du von der Westküste nonstop nach Europa fliegen könntest, weil Du eine Flugdienstzeit von 12 Stunden hast.
Nachzulesen ist das Ganze im §8 der 2.DVO LuftBO.
Hoffe, dass ich helfen konnte...
Thomas
Edit: Ich hab bewußt ein einfach zu rechnendes Beispiel genommen. Wer die 2. DVO kennt, weiß, dass es auch viel komplizierter geht