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Alt 05.06.2004, 02:44   #35
wildhoney
Newbie
 
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Standard Akku im Netzbetrieb und Gewährleistung

Ich habe jetzt evtl. genau dieses problem!
Habe mein Laptop (Fujitsu Siemens) vor 1 Jahr gekauft.
Habe am Anfang so gut wie nur den Akku benutzt (immer schön entladen lassen und aufegeladen - wie in der Betriebsnanleitung)...
Später jedoch brauchte ich mein Laptop nur zu Hause und hatte das Ding also am netz hängen... (dachte: schont ja den Akku - in der Anleitung stand nichts davon, daß man den Akku beim Netzbetrieb herausnehmen sollte (dieses stellt für einen Autonormalverbaucher keine Lagerung da)
Jetzt sieht es mit dem Akkubetrieb so aus, daß der rechner gerade mal 1 Minute arbeitet und dann schaltet er sich urplötzlich aus (obwohl noch Akusleistung bei 99 % angezeigt wird) - im übrigen ohne einen Warnton oder sonstiges.. er geht einfach aus.
Dann kann ich auch nicht mehr starten, es sei denn ich hänge ihn wieder ans Netz. Dann lädt er aber maximal zwischen 10 und 30 minuten oder so...

Jetzt steht bei mir noch nicht fest, ob es der akku ist, oder das gerät. werde ich nächste woche zum service bringen, dann wird sich der defekt wohl herausfinden lassen.

Wenn es am Gerät liegt, ok - Garantie ist noch vorhanden.
Wenn der akku defekt ist, dann werde ich aber einen Teufel tun und 159 Euro dafür latzen. Die werden mir dann schon den Akku so ersetzen müssen.

Denn seit 2002 sieht es mit der neuen gewährleistung in Deutschland so aus, daß es 2 jahre gewährleistung gesetzlich gibt. (§ 434 BGB - Sachmangel) Und Absatz 2 räumt diesen mangel auch auf eine montageanleitung ein (Ikea-klausel).
Bedienungsanleitung und montageanleitung sind zwar nicht das gleiche, aber nach Literatur und Rechtsprechung ist der Absatz 2 auch auf eine bedienungsanleitung anwendbar.

Demzufolge bedeutet dieses: Ist in einer Bedienungsanleitung ein mangel vorhanden (dieser ist gegeben, wenn in der Anleitung nicht ausdrücklich sthet, daß man den Akku bei Netzbetrieb aus dem Gerät entfernen solte), und führt dieser Mangel zu einer beschädigung eines Teiles am Gerät (logischerweise durch falsche Benutzung), so ist dieser Mangel in der anleitung wie ein Mangel an der beschädigten sache selbst zu behandeln. Und zwar mit der Annahme (ohne beweislast des käufers - auch nach 6 Monaten), daß der mangel schon von Anfang vorhanden war. (der mangel in der Anleitung war ja auch von anfang an da...)

Wenn ihr also wirklich einen kaputten Akku haben solltet, und 2 Jahre seit Kaufdatum sind noch nicht rum (zumindest für deutschland - wie das in Österreich ist, weiß ich nicht), der defekt ist durch eben diesen Fehler entstanden (falsche benutzung) und in der Anleitung steht nichts davon, dann würde ich es wirklich bei dem Händler oder dem Hersteller darauf ankommen lassen und mich streiten.
Teils wissen die leute beim service von dieser neuen regelung nicht, teils wimmeln sie die Leute absichtlich ab, denn kaum jemand von den Normalverbrauchern kennt sich mit der neuen Gewährleitung genau aus.

ich weiß nicht ob es bei mir funktionieren wird, aber ich werde alles dran setzen. Aber vielleicht habe ich ja Glück und es ist nicht der Akku, sondern der laptop selbst... abwarten.

P.S. Sorry, daß es so ein langer Beitrag geworden ist...
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