@R@isl
bist du dir sicher?
schau mal in den "ADSL-Zusatzbedingungen" von tiscali..
da geht das meines erachtens nicht hervor.
http://www.tiscali.at/business/docs/...edingungen.pdf
dort heißt es:
"2. Voraussetzung der Erbringung; Vertrags- und Entgeltbeziehungen
Voraussetzung für die Erbringung von Internet Dienstleistungen via ADSL durch Tiscali unter Inanspruchnahme von Zugangsdienstleistungen der TA ist das Bestehen eines Teilnehmeranschlusses des Kunden bei der TA. Sowohl hinsichtlich des Grundentgeltes für den TA-Anschluss als auch hinsichtlich der allfälligen Entgelte für im Netz der TA ausgelöste Sprachverbindungen ist der Kunde Vertragspartner der TA. Das Grundentgelt für die Sprachtelefonie TA-Anschluss sowie allfällige Entgelte für die im Netz der TA ausgelösten Sprachverbindungen werden von der Telekom Austria verrechnet.
Das Entgelt für die ADSL–Zugangsleitung wird von der Tiscali verrechnet. Der Kunde ist diesbezüglich Vertragspartner der Tiscali. Im Verhältnis des Kunden zur TA gelten die „AGB Online“ der Telekom Austria samt der dazugehörigen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen bzw. die rechtmäßig an deren Stelle tretenden AGB.
3. Umfang der Leistungen von Tiscali
Tiscali erbringt die nachstehenden Internetdienstleistungen,
wenn eine Vereinbarung zwischen Tiscali und der TA darüber besteht;
wenn der Kunde eine Vereinbarung mit der TA über die Zurverfügungstellung eines Fernsprechanschlusses (ISDN oder POTS) getroffen hat;
und wenn der Kunde eine Vereinbarung mit Tiscali über die Erbringung von Internet Dienstleistungen über ADSL-Zugangsleitungen getroffen
???[b][i]