Zitat:
Original geschrieben von Heimwerkerkönig
sind lachgaseinspritzung und bodenbeleuchtungen hierzulande erlaubt?
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Ein Lachgassystem wohl kaum, maximal wenn es völlig Durcklos ist und nur zu Showzwecken dient.
Bodenbeleuchtung ist nur Typisierbar, wenn es als Einstiegslicht zu betrachten ist (geschalten mit Türkontakt oder so)
Während der Fahrt darf es keinesfalls leuchten. Hängt aber alles vom Willen des Prüfers ab...
edit:
Das gilt natürlich nur im STVO Bereich. Auf der Rennstrecke ist ja so manches erlaubt...