...bezüglich "sind die in Österreich geltenden Gesetze einzuhalten." möchte ich das posting ober mir nur noch ergänzen.
Zitat:
...
Das ist der Grund, warum bisher die Verfolgung von Tauschbörsen-Usern gescheitert ist. Der Download spielt hier überhaupt keine Rolle, weil er nicht strafbar ist und m.M. auch nicht rechtswidrig."
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Dr. Franz Schmidbauer, Richter des Landesgerichtes Salzburg und Webmaster der Österreichischen Richtervereinigung
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http://www.internet4jurists.at/news/aktuell55.htm