wlan verbindung über öffentlichen grund
wir möchten einen externen lagerplatz per wlan anbinden. soweit ich die gesetzliche grundlage richtig verstanden habe, ist eine wlanverbindung über öffentlichen grund (gemeinde, öbb,...) mit 802.11b technik nicht meldepflichtig?
oder hat die post da noch irgendwo ein monopol?
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