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Alt 25.05.2004, 11:57   #27
gonz0
Jr. Member
 
Registriert seit: 03.08.2002
Beiträge: 26


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Übers reden kommen die Leute zusammen...

Fragen kostet nichts..

Also am besten mit dem Verkäufer Klartext reden .. ausreden und flunkern vermeiden .. ehrliche Lösungen sind die Besten..!

Wenn der Verkäufer meint, dass er das nicht macht weil..
.. kannst Dir denken dass er grund ehrlich ist ;-)

Er kann von ebay die Angebotskosten zurückfordern .. oder Sie sich von Dir ersetzen lassen wenn Dir an einer besonders guten Lösung (z.b. mit positiver gegenseitiger Bewertung liegt..) ev. will der Verkäufer aus sich heraus ja eine positive Bewertung und verzichtet daher auf Entgeltung seines Verlustes..

Grundsätzlich haftet jeder Verkäufer auf Ebay fuer seine Waren die volle Gewährleistungszeit von 6 Monaten nach österr. Recht (wenn Du nat. in österr. Kaufst) .. Da es sich aber um "Schilling"-Artikel handelt macht eine Retournierung meist mehr aufwand als sonst was..

EINZIGE AUSNAHME: der Verkäufer schreibt KLIPP und KLAR - TEIL IST DEFEKT ODER MUSS ALS SOLCHES ANGENOMMEN WERDEN .. dann hast ein DEFEKTES Teil gekauft
... und auf einen Defekt gibt Dir jeder 100 Jahre Gewährleistung freihaus! Da 'Mercedes-Mercedes' borgt Dir dann sein Hammer zur Geräteprüfung & Gewährleistung

PS: Wenn im Artikel steht, dass der Verkäufer das Teil nicht testen konnte.. wird der eine Jurist sagen, dass man hier von einem möglichen Mangel ausgehen hätte können.. der andere aber: Da nicht definitiv drin steht, dass es einen Mangel hat.. ist diese Annahme nicht direkt schlüssig -> hinfällig! Im allg. Gebrauch darf man von einer mangelfreien Ware ausgehen ... auch wenns zwei Minuten nach Ende der Gewaehrleistung aufgrd. eines Konstruktionsfehlers zambricht

Willst Dich wirklich mit Juristen rumstreiten - Wegen WELCHEM Betrag .. soviel kann es garnicht kosten!
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mfg. Gonz0
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