Hi,
mal zurück zur ersten Frage, die so gut geeignet war diese ganze Diskussion loszutreten. Ob man mit einem Bremsversuch nach Erreichen von V1 gegen eine Vorschrift oder gegen eine Richtlinie verstößt ist ja wohl eher für Juristen interessant. Vielleicht sollte man sich aber mal überlegen, wozu man sich eine V1 vor dem Start errechnet, wenn man sich beim Start nicht mehr dran halten will.
Und noch eine andere, rein praktische Überlegung: Warum sollte ich versuchen, ein Flugzeug auf der nach Erreichen von V1 noch verbleibenden Bahnlänge per Gewaltbremsung zum Stehen zu bringen, wenn ich nach einer Platzrunde zu einer Landung ansetzen kann und dafür dann die gesamte Bahnlänge zur Verfügung habe?
Im Übrigen treten während eines Startlaufes ja nicht nur Triebwerksfehler auf, sondern z.B. auch Reifenplatzer, sich wieder lösende Türverriegelungen oder ganz andere Fehlfunktionen, die die Start- oder Landeleistung des Flugzeuges nicht unbedingt beeinträchtigen. Zumindest Verkehrsflugzeuge können fast jeden Fehler mit in die Luft nehmen ohne dass es gefährlich wird. Die Statistiken weisen auch auf, dass die meisten Startabbrüche in einem Overrun enden. Und außerdem unnötig waren.
Happy landings!
HP
|