Zitat:
Original geschrieben von christian1701
@ Dr.Acula
Er muss zumindest etwas reinschreiben, dass auf ein nicht-funktionieren schließen lässt.
Wenn nix drinnensteht und der verkäufer weiss dass es kaputt ist muss er es auch zurücknehmen.
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wird schwer, den verkäufer das Wissen nachzuweisen.