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Alt 23.05.2004, 13:31   #2
HJOrtmann
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V1 ist nicht die Geschwindigkeit, bei der abgehoben wird - hier verwechselst du V1 mit Vr.

V1 ist genau die Entscheidungsgeschwindigkeit, bis zu der ein Startabbruch möglich ist. Oberhalb dieser Geschwindigkeit ist das Flugzeug nicht mehr sicher auf der verbleibenden Länge der Startbahn zum Stillstand zu bringen.

Vr ist die Geschwindigkeit, bei der die Maschine rotieren (nicht: sofort abheben) kann, da eine ausreichende Luftströmung an den Tragflächen anliegt. Das Abheben geschieht dann einige Sekunden später.

V2 ist danach die Geschwindigkeit, mit der das Flugzeug sicher den Steigflug fortsetzen kann.

V1, Vr und V2 liegen normalerweise eng beieinander, wobei V1<Vr<V2 gilt.

zur Gesetzeslage mögen sich andere äußern
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Hans-Jürgen (DLP071)
(ex)Dolphin Air

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