Also ganz schlüssig ist das aber auch nicht. Warum soll ein Selbständiger einen "Arbeitnehmer"absetzbetrag bekommen, also IMHO auch keine Negativsteuer.
Auf der ÖH homepage steht übrigens, dass erst wenn das Ergebnis der Einnahmen-Ausgabenrechnung 6.975€ übersteigt, eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden muss
http://oeh.ac.at/oeh/service/1001435...8/102283465643
(find' ich aber auch unlogisch)
Also wenn der Auftrageber des Dienstvertrages keine Est. Vorauszahlung abgeführt hat (dazu ist der IMHO nicht mehr verpflichtet), würde ich schweigen, wenn der Gewinn unter der Grenze liegt.
grüße
maxb