Versteh' ich jetzt nicht. Es geht ja um die Untergrenze, die als legitime Ausredenbedingung - "ohne Bekanntgabe der Höhe also dem Wissen der Bietenden um die Mindestpreishöhe", ohne die (bzw. ohne deren Erreichen) es nicht zur Abgabe des Artikels kommt; Stichwort: juristischer oder noch besser salvatorischer Aufgedrehter (=Pech gehabt und ebay lässt es automatisiert standardisiert durchgehen) - existiert.
Was das mit Nach oben Lizitieren zu tun haben soll, musst Du mir einmal erklären.
Das nach oben Lizitieren kann man ja nur durch eine späte MANUELLE Abgabe eines Gebots verhindern. Wer dazu Software verwendet, wird Sturm ernten (wieder das Quant entscheidet und nichts anderes), weil er Wind (Softwareeinsatz) gesäät hat(te).
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