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Alt 22.05.2004, 13:18   #6
maxb
Großmeister
 
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Zitat:
Original geschrieben von Venkman
das mit den minderwertigeren wirtschaftsgütern: festplatten usw hätt ich gekauft, aber in der 2. hälfte, sprich ich schreibe da jetzt die hälfte und davon 60% aufeinmal ab?
nein, IMHO (bzw. sicher) gilt diese Regelung nicht für minderwertige Wirtschaftsgüter. Die kannst du unabhängig vom Zeitpunkt des Kaufes zum vollen Betrag absetzen.

zum anderen dann später, ich geh jetzt was essen.
Mahlzeit :=
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