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Alt 21.05.2004, 18:52   #6
kikakater
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ebay hat zurecht Spezialbedingungen bezüglich Annahmepflicht, jedoch lassen sich diese Bedingungen rechtlich nicht durchsetzen. Das, was Dir passieren kann, ist, unter einem neuen Namen eine ebay Karriere zu starten, Ende der Durchsage.

Ein freundlicher verständiserzeugender Kontakt mit dem Verkäufer ODER gleich ebay wäre angezeigt. Dann kannst Du die eigene Unsicherheit ja über die Rampe bringen. Ob Du die Ware abnimmst hängt ja dann nicht zuletzt von Deinem Vertrauen ab, das Du bis dahin gewonnen, verloren oder gestärkt hast.
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