Lerne Lesen... du hast einen AGB akzeptiert, in welchem steht, dass das Angebot bindend ist, hat der Anbieter eine Klausel in den Vertrag/Auktionangebot gesetzt wie
Zitat:
Der Inserent hat beim Eintragen dieser Anzeige erklärt, daß er auf die angebotenen Waren keine Gewährleistung, Umtausch-, Widerrufs-, oder Rückgaberechte gibt.
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(hab den Text mal aus den GH Anzeigen kopiert, bitte nicht böse sein)
Wenn nicht, dann nimm ihn an, und wenn er nicht funktioniert - nachweisbar - dann kannst ihn ja wieder zurückgeben
pong