Die Frage stellt sich gar nicht. Wenn Du ehrliche harte Arbeit verrichtest - selbstverständlich zu übernasern aber trotzdem z.T. diffizil - wirst Du Chef sein, sonst halt beim Aufmucken den Weisel bekommen. In der Arbeit tut man die seine und entwickelt nicht "Ansichten".
Ob eine Homepage gefördert wurde oder nicht hängt auch von Zuständigkeitsfenstern ab. D.h. die Eitelkeit ist immer vorhanden und kann so manche Entwicklung eines Projekts in Frage und zum Fall bringen, nur weil Neider da sind, die polemisieren.
Ist die Frage damit beantwortet ? Denke doch ...
Eigentlich geht es hier um die GIS Inkassotätigkeit und die ist anzuwenden, nicht - und dies ist meine Vermutung, deren in Abrede stellen noch lange nicht die Internetverbindung dem Rundfunk gleichstellt - jedoch in Bezug auf das Internet, viel eher schon in Bezug auf Handies wegen des Funkverkehrs, wenn auch digital.
Da der Internetverkehr durch ein Transportprotokoll realisiert ist, ist es dem Briefwesen zuzuordnen und nicht dem Rundfunk.
Selbst Streaming ist nicht zum Rundfunk hinwegzuphilosophieren, es bleibt ein Postversand und ist als solcher durch eine Pauschalgebühr an Provider abzurechnen. Das verhindert nämlich die Einflußnahme auf die Preisbildung durch staatliche Stellen. Wenn ich für Streaming mehr als 10 Euro im Monat zu zahlen habe wird es zum Abstell- und Versenkungsakt, was ich mit diesem "Paket"angebot an Dienstleistung mache.
Von diesen maximal 10 Euro wird der Künstleranteil abgezogen. Dies ist automatisch ein Prüfstein für die großen Kabelgesellschaften, ob sie es ernst meinen mit Versorgung oder Ver$orgung. Vorsorglich hat man sich bei UPC (Microsoft) und Telekom Deutschland (Liberty) eingekauft und Optionen erworben, dem sorglos Verteilen von WMV Dateien steht nur die Stimme der Kritiker entgegen. Damit es auch wahr werde ...
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