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Alt 20.05.2004, 10:13   #236
maxb
Großmeister
 
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Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von TNC.Phil
wie definiert die GIS eigentlich "Rundfunk" - auf der page find' ich nix...
Dank unserer lieben Politiker der 70er Jahre haben wir die Defintion in der Bundesverfassung. -> http://www.bka.gv.at/2004/4/14/bvgrundfunk.pdf

Zitat:
Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks StF: BGBl. Nr. 396/1974

Artikel I

(1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.
Aus diesem Satz kannst du dir nun selbst ableiten, was genau ein Rundfunkempfänger ist

Besonderes Augenmerk würde ich auf den Teil "technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen" legen, damit du Geräte mit streamingfähigen Player wie PC, Notebook, PDA und Mobiltelefone vor Gericht wegargumentieren kannst. Denn mein Handy habe ich zum Telefonieren und nicht zum Fernsehen.

Die Begehrlichkeit der GIS auch für oben erwähnte Geräte, unabhängig von ihrem Einsatzzweck, einfach abzukassieren, wird in den nächsten Jahren sicher steigen. Je nachdem wie sich die Verfügbarkeit und der Preis von gestreamten Liveprogrammen entwickelt.
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