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Alt 12.05.2004, 20:44   #13
Schuxl
Veteran
 
Registriert seit: 18.07.2000
Beiträge: 451


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Hallo

Ob Ihr es glaubt oder nicht.
Die bei OneTwoSold behaupten doch tatsächlich das in diesem
Fall Aussage gegen Aussage steht und ich mir das mit dem Verkäufer
selbst ausmachen soll.

Der schickt mir einen defekten KINGMAX Speicher, anstatt wie behauptet einen funktionierenden KINGSTON Speicher, hat jetzt 30Euro von mir in der Tasche und scherrt sich natürlich überhaupt nicht mehr darum.

Noch dazu steht in den AGB´s von OTS gleich im ersten Absatz der
Verkäuferpflichten: -->

Stellt ein Benutzer Gegenstände zum Verkauf in das System, verpflichtet er sich, dass er hinsichtlich angebotener Gegenstände wahrheitsgemäße, aussagekräftige und vollständige Angaben macht und keine den Wert der Gegenstände erheblich mindernden Eigenschaften verschweigt.

Also ich weiß ja nicht, aber ich denke das ein total falsch deklarierter Artikel nicht gerade das ist was man als wahrheitsgemäß bezeichnet, oder ???

Wenn ich, Hausnummer, einen Mercedes kaufe dann will ich nicht
das man mir dann einen BMW, oder umgekehrt von die Tür stellt.
Oder wie seht Ihr das?

Das ist doch eine absolute Frechheit !

Würdet Ihr euch das gefallen lassen ?
Bzw., was würdet Ihr jetzt unternehmen ?


lg
Schuxl
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