Neue Verordnung zu Mehrwertdiensten
Mit einer neuen Verordnung, die am Mittwoch in Kraft getreten ist, will die Telekom-Regulierungsbehörde RTR den Missbrauch mit Mehrwertnummern eingrenzen.
Für Dialer darf ab 30. September nur noch die Vorwahl 0939 verwendet werden. Ab Jänner 2005 ist diese Nummer für den Verbraucher nur noch zu erreichen, wenn er das von seinem Internet-Betreiber verlangt.
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