Thema: Waffengesetz
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Alt 11.05.2004, 20:01   #1
flocky
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hat mich auch interessiert, deswegen hab ich mal bei google nachgeforscht.
bei einer nicht zuverlässigen quelle (animeboard.at ) hab ich gelesen, dass einschneidige messer bei keiner länge als waffe gelten und auch das führen erlaubt ist. bei zweischneidigen messer gilts bei einer länge > handbreite als waffe und falls das zutrifft is auch das führen verboten.
ich würd mir da keine sorgen machen, mein freund hat mir heute erst eine machete besorgt und das war auch kein problem
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