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Alt 22.03.2001, 23:08   #4
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


Blinzeln


Zitat:
MarkusV hat geschrieben:

Ich mag irren, aber ich glaube, mit der Formulierung "Hiermit bestelle ich zum Preis von DM 60,- , wie in Katalog..." unterbreitest du BLP ein Kauf - ANGEBOT, das sie annehmen oder ablehnen können. Wenn du plötzlich DM 600,- zahlen sollst, dann kommt das Geschäft nicht zustande.
Och, das mit diesem invitatio ad offerendum Zeugs wird jetzt aber zu juristisch.

Marc

p.s.
Wenn Du schreibst "will haben für 60 DM" und Du bekommst Paket mit Rechnung über 600 DM mußt Du nicht zahlen, sondern kannst zurückgeben.
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