Rücküberweisung - so nicht ganz
Das mit dem Rücküberweisen funktioniert IMHO nur bei Einzugsaufträgen, nicht jedoch bei normalen selbst beauftragten Überweisungen.
Was ja auch irgendwie klar ist, da sonst jegliche Überweisung wieder storniert werden könnte und jeder Geldempfänger dauernd seinem Geld nachlaufen müsste. Bei Einzugsermächtigungen ist es anders, da man hier ja jemandem die Verfügungsgewalt über sein Konto über im vorhinein oftmals nicht definierte Beträge überlässt und der theoretisch dann das Konto plündern kann. Hilft jedoch alles nichts, wenn man seine Kontoauszüge nie kontrolliert. Die Frist mit 40 Tagen ist korrekt.
LG
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