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Alt 04.05.2004, 10:11   #1
Michello
Veteran
 
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Standard Rechtliche Frage zur Nachnahmegebühr

Hi!

Habe mir über das Internet einen Modchip für die XBox bestellt (bei modchipshop.de)

Heb eine Rechung per Email bekommen:
Chip: 59,-
Versand nach Österreich
Nachnahmegebür: 0,-
Gesamtkosten: 59,-

So weit so gut. Als ich dann das paket bekommen habe hat mir der Postler eine Rechnung über 85,- geschrieben (war nicht daheim, hab nur so einen gelben Zettel bekommmen)

Ok ich hab dann beim modchipschop nachgefragt:
15-20 mal angerufen -> keine geht dort ran
2 mal ein Email geschrieben mit der Aufforderung einer Erklärung

die haben mir dann geschrieben steht auf der homepage dass eine nachnahmegebühr verrechnet wird (hab ur lange gesucht bis ich das gefunden habe )
das sind 16,- EUR ok da komme ich aber noch immer nicht auf 85,- EUR.
dann hab ich bei der Post angerufen, die habe mir dann gesagt, dass es eine gebühr von 10,- EUR gibt für Überweisungen von Nachnahmebeträgen ins Ausland


habe dann modchip eine Nachfrist gesetzt, dass sie mir den Betrag genau Erklären sollen, wieder keine Antwort, nachdem ich noch eine Nachfrist gesetzt habe und geschrieben habe dass ich sonst das Paket nicht annehme und es zurückschicken werde habe ich 2 tag nach der frist ein mail bekommen, dass ich das selber klären muss.

gut ich hab da paket zurückgeschickt (habe es modchip auch geschrieben)

gestern bekomme ich ein mail, dass ich eine rechnung wegen der annahmeverweigerung bekomme!


Lange Geschichte kurzer Sinn ... meine Fragen:

- Dürfen die wenn die eine Rechnung schicken wo dort steht Nachnahme 0,- EUR die Nachnahmegebühr im Nachhinein fordern?

- Können die mir mit einen Anwalt kommen (hat das überhaup erfolg?)

- last but not least: bin ich im recht??

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