Zitat:
Original geschrieben von maxb
Ein Vermögensschaden ist ein notwehrfähiges Delikt. Da fährt die Eisenbahn darüber. Wenn jemand Felgen oder ein Autoradio klaut, ist er dran, zumindest kann er mit Gewalt an der Flucht gehindert werden, falls er das Diebesgut nicht freiwillig zurücklässt.
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ich habe nichts anderes geschrieben

allerdings ist die massnahme die frazzz geplant hat eine reine präventiv-massnahme und dient somit nicht zur abwehr eines GEGENWÄRTIGEN angriffs auf sein vermögen.
ausserdem würde bei seiner massnahme auch die die verhältnismässigkeit ("gelindestes mittel") fehlen.