@ oracess:
Irgendwas kommt mir jetzt da spanisch vor. Du behauptest, du hättest einen Anwalt. Ferner redest du von Sammelklagen.
Jetzt gibt es 3 Möglichkeiten:
a) Du hast gar keinen Anwalt
b) Du hast einen unerfahrenen Anwalt
c) Du hast deinen Anwalt falsch verstanden.
In Österreich gibt es keine Sammelklagen.
http://derstandard.at/?id=1637796
Du kannst offene Forderungen (z.B. 180,- Euro) verkaufen. Das können viele Betroffenen tun und zwar an ein und die selbe Person.
Diese Person kann dann ("gesammelt") klagen.
Problem: Wer kauft dir eine offene Forderung im Wert von 180,- Euro um mehr als 10,- Euro ab? Wo doch die Firma jederzeit insolvent werden könnte.