Zitat:
Original geschrieben von maxb
Österreich ->
§42(4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.
also quatsch im ORF, kein wunder
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was aber den umkehrschluss zulässt in AT ist der ul/dl für nichtkommerzielle zwecke erlaubt!
