Zitat:
Original geschrieben von rev.antun
das dl ist nur dan nicht strafbar ist wenn es nur für privaten bedarf erfolgt und die datei von der original cd stammt.
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Das ist die deutsche Fassung des UrhG. In der österreichischen ist dieses "vom original" nicht enthalten. diese unsinnige regelung hat man bei uns nicht implementiert, denn wie du schon sagst, wie soll man das überprüfen. Außerdem handelt man ja sowieso immer im "gutem Glauben" ...
Österreich ->
Zitat:
§42(4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.
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Deutschland ->
Zitat:
§53(1)Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. ...
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also quatsch im ORF, kein wunder