Angepriesen ist das Handy "Sony Ericsson T630", bekommen habe ich aber das gebrandete "Sony Ericsson T630", welches durch das Belegen einer Taste (schwachsinniger "T-zones"-Blödsinn !!!!!

) in seiner (Orginal)Funktion eingeschränkt ist. Eigentlich (laut Gesetzt) müßte der Verkäufer das nachbessern, so daß es der Werbung entspricht...
Ganz abgesehen davon, daß T-Mobile mit der Belegung eine WAP-Verbindungen in Rechnung stellen werden, nur weil man mindestens einmal darauf drückt (man hat ja keine Gebrauchsanweisung zu dem t-zones Klumpert) - worauf der Tatbestand der Irreführung gegeben ist (meiner Meinung nach).