Hallo !
Sofern die Werkstatt ein entsprechendes Zertifikat besitzt, und die Fahrzeuge entsprechend gekennzeichnet sind, warum nicht.
An Fahrzeugen von Werks- und Privatbahnen, die DB Gleise befahren dürfen, steht dann in der Regel
> Auf DB Gleisen zugelassen <
MfG Frank
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Mit freundlichen Grüßen vom Int. Airport EDBM
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