Zitat:
Original geschrieben von frazzz
zur §57 überprüfung muss der siedepunkt der bremsflüssigkeit festgestellt werden.
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da muss ich dir recht geben nur wenn die bremsflüssigkeit bei der pickerlüberprüfung 180 grad hatte gibts ein pickerl aber die flüssigkeit sollte raus
1.)ist ein überprüfen der bremsflüssigkeit über den ausgleichsbehälter nicht aussagekräftig genug.
normalerweise zieht man die probe am bremszylinder.
der unterschied liegt in etwa bei 20 grad.
2.)ist hier die frage ob er den wasseranteil in der bremsflüssigkeit mist oder den dampfblasenpunkt.
hier eine kleine richtlinie:
0-160 grad-->schlecht ,sofort tauschen
160-180 grad-->Achtung, bremsflüssigkeit sollte getauscht werden
180--260 theoretisch ok, sollte im folgejahr überprüft werden.
wenn das messergebnis 180 grad am ausgleichsbehälter ist wird es in etwa am bremszylinder 160 haben.....
mfg.morph.
