Das Rechtsfahrgebot gilt nicht auf Richtungsfahrbahnen (zB. Ring, Gürtel, Tangente) und im Ortsgebiet allgemein.
Auf Autobahnen Pflicht (Tangente ist keine Autobahn, weil Ortsgebiet, der Begriff "Stadtautobahn" ist daher unzulässig).
Nebeneinanderfahren ist nicht erlaubt, ausser in der Kolonne und wenn es die Verkehrssituation nicht anders zulässt.
Ansonsten: Überholen (zügig) oder hinten bleiben.
Aber es bleiben ja fast alle dann am Mittelstreifen, auch wenn der Überholvorgang längst abgeschlossen ist. DAS ärgert mich.
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