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Alt 17.04.2004, 09:18   #10
The_Lord_of_Midnight
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Mein Computer

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hast du das gerät direkt zum hersteller geschickt oder gebracht ?
wenn ja -> SCHLECHT

oder hast du das gerät dem händler geschickt oder gebracht ?
wenn ja -> GUT

wenn du das gerät dem händler gebracht hast, kannst du dein recht auf GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG geltend machen. wenn du mit dem händler sprichst, solltest du NIEMALS das WORT GARANTIE oder HERSTELLERGARANTIE verwenden. korrigiere ihn jedesmal, wenn er das wort GARANTIE verwendet und bestehe darauf, daß es sich um einen fall der GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG handelt.

wenn er den unterschied nicht kennt, erkläre ihm daß die gesetzliche gewährleistung seine PFLICHT ist, während die garantie eine FREIWILLIGE LEISTUNG des herstellers ist. (und das müsste jedem normaldenkenden menschen klar sein, daß zwischen diesen beiden dingen ein riesengroßer unterschied ist)

lösung: siehe oben, brief mit frist und danach verlangst du dein geld und sie können sich den monitor behalten. fertig. bzw. wirst klagen müssen, wenn sie das geld nicht hergeben, obwohl es dir zusteht. wenn du dir nicht ganz sicher bist, was du zu machen hast, red UNBEDINGT mit dem konsumentenschutz. warum sollst du nicht die hilfe der profis in anspruch nehmen ? noch dazu, wenn es nichts kostet ? (also ich denke nicht, daß die was verlangen werden, aber das kannst ja erfragen)

wenn du den monitor dem hersteller gegeben hast, verlange ihn zurück und gib ihn dem händler. und dann gehts so weiter wie unter "vorgangsweis händler" beschrieben.
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