Wenn der Monitor nicht älter als 6 Monate ist (Deiner ist ja nur 2 alt), ist der Händler wo Du ihn gekauft hast für die Reperatur verantwortlich. Es dürfen keine Kosten für Versand zum Hersteller, für Kostenvoranschlage, etc. verrechnet werden.
Setze dem Händler mit eingeschriebenen Brief eine Frist von 3 Wochen, zur Reparatur, oder Wandlung (gleiches oder besseres Neugerät), andernfalls drohst Du mit Rücktritt (d. h. Du erhälts den kompletten Kaufpreis retour).
Wird Dein Schreiben ignoriert, klage ihn - Du wirst zu 100% gewinnen. Der VKI hilft Dir mit Musterbriefen und Tipps.
Problem könnte es nur geben, wenn der Händler zwischenzeitlich in Konkurs geht. Dann mußt Dir das mit dem Masseverwalter ausmachen ...
Ciao Oliver
|