Zitat:
Original geschrieben von Tuvok1
kann dir jemand, von Deutschland aus, der untersagt hat seine Seite zu betreten, des öfteren, dich klagen, das du fernbleibst, und deinen Provider in Wien veranlassen deinen Internet zugang still zu legen?
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Ja das kann er, er kann Dir von einem österreichischen Anwalt eine unterlassung und verpflichtungsserklärung zukommen lassen. Auch hierzulande gilt ein virtuelles Hausrecht welches man durchsetzen kann!
Wenn jemand störend auf den Betrieb einwirkt so kann er jederzeit ausgeschlossen werden. Sollte der Störer diese klare Willensbekundung missachten und sich immer wieder unter anderem Nick anmelden so ist ein Unterlassungsanspruch gerechtfertigt.
Problematischer wirds wenn dieses Forum geschäftlich ist. So ist es laut §354 ABGB ein rechtswidriger eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, dies wird für dich im falle eines einschreitens eines Rechtspflegers, ziemlich teuer. Rechne mit Kosten ab 450 Euro.
Aber um klartext zu sprechen: Ich nehm Dir nicht ab das Du deinen "Freund" meinst, denn wer dich kennt, weiss ganz genau das Du aus etlichen Foren gesperrt und gebannt wurdest. Was dich aber nicht daran gehindert hat trotz aufforderung fernzubleiben) immer wieder rückzukehren. Als Tuvok1, Tuvok., Zyphi, letztens sogar als Bettina (Du erinnerst dich an chip.de?)